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Ihr Arbeitnehmer ist krankgeschrieben: Gleich nachdem Sie den 3. Durchschlag der Krankmeldung von Ihrem Arbeitnehmer erhalten haben, müssen Sie eine Lohnbescheinigung (attestation de salaire) ausstellen, damit Ihr Arbeitnehmer Tagegeld von der örtlichen Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie, CPAM) beziehen kann.

 

Falls Sie Ihre Beiträge mittels TFE melden, können Sie die Lohnbescheinigung online erstellen. Diese wird direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt;

 

Falls Sie den TFE nicht nützen, können Sie die Lohnbescheinigung zur Zahlung von Tagegeld auf der Ameli-Seite (Website der Krankenkasse) herunterladen.