Ausländische Firmen sind nicht im französischen Handelsregister eingetragen und können folglich keinen kBis (franz. Handelsregisterauszug) vorlegen. Falls Sie einem Partner einen kBis (oder extrait kBis) vorlegen müssen oder ein Angebot für öffentliche Aufträge einreichen möchten, können Sie einen INSEE-Bescheid ausdrucken, der dann als Kbis fungiert.