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Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter sfe@urssaf.fr Der Arbeitsunfallsatz 511TH für 2024 ist 0.77%. Für VRP ist der AT 511TG-Satz auf 0.96 % festgelegt. Seit dem 1. Januar 2024, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen brutto Stundemindestlohn 11,65 euros, brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) 1 766,92 euros. Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten. Abschaffung des Status des Vertreters einer ausländischen Firma Ab dem 1 März 2024 wird die Rolle des Gesellschaftsvertreters für eine ausländische Firma abgeschafft (mit Ausnahme der pharmazeutischen Industrie). Sie sind Sozialvertreter und haben Fragen zu dieser Entwicklung ? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Urssaf-Abteilung Ausländische Firmen unter 0 806 802 633 (kostenloser Dienst + Anrufpreis) oder aus dem Ausland unter + 33 8 06 80 26 33.
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