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Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Da keine Abstimmung über das Finanzierungsgesetz der Sozialversicherung für das Jahr 2025 stattfand, konnten die Dekrete über den Arbeitsunfallsatz nicht vor dem 31. Dezember veröffentlicht werden.

Daher gilt bis zur Veröffentlichung der neuen Sätze der Beitragssatz 2024, Risikocode 511TH bei 0,77 % (für Handelsvertreter Risikocode AT 511TG bei 0,96 %).

Sobald ein Finanzierungsgesetz für die Sozialversicherung erlassen und die entsprechenden Dekrete erlassen sind, wird der neue Satz für 2025 verbreitet und angewendet.

Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.

 

Sie sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich und beschäftigen einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich.
Sie sind Ausländer und beschäftigen in Frankreich Personal am Wohnsitz oder privat.

 

Diese Arbeitnehmer werden obligatorisch bei der französischen Sozialversicherung versichert, und Sie müssen ihren Sozialschutz durch Meldung und Zahlung der Beiträge finanzieren.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service ist Ihr erster Ansprechpartner für die Erledigung von Formalitäten.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service übernimmt die Rolle des Centre de Formalité des Entreprises (CFE) und zieht die Sozialbeiträge für :

 

- Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, die einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen;

- Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen: Unternehmen, die Mitarbeiter mit mehreren Tätigkeiten je nach Wohnort oder der vom Mitarbeiter in jedem Land geleisteten Arbeitszeit beschäftigen. Das gilt auch für Künstler;

- Anträge auf Beibehaltung der sozialen Sicherung des Ursprungslandes (Entsendung*), die wegen ungültiger Kriterien abgelehnt wurden, ein.

 

Nicht betroffene Unternehmen :