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Nachrichten

Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Der Arbeitsunfallsatz 511TH für 2024 ist 0.77%.

Für VRP ist der AT 511TG-Satz auf 0.96 % festgelegt.


Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.


Abschaffung des Status des Vertreters einer ausländischen Firma

Ab dem 1 März 2024 wird die Rolle des Gesellschaftsvertreters für eine ausländische Firma abgeschafft (mit Ausnahme der pharmazeutischen Industrie).

Sie sind Sozialvertreter und haben Fragen zu dieser Entwicklung ? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Urssaf-Abteilung Ausländische Firmen unter 0 806 802 633 (kostenloser Dienst + Anrufpreis) oder aus dem Ausland unter + 33 8 06 80 26 33.

 

Sie sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich und beschäftigen einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich.
Sie sind Ausländer und beschäftigen in Frankreich Personal am Wohnsitz oder privat.

 

Diese Arbeitnehmer werden obligatorisch bei der französischen Sozialversicherung versichert, und Sie müssen ihren Sozialschutz durch Meldung und Zahlung der Beiträge finanzieren.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service ist Ihr erster Ansprechpartner für die Erledigung von Formalitäten.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service übernimmt die Rolle des Centre de Formalité des Entreprises (CFE) und zieht die Sozialbeiträge für :

 

- Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, die einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen;

- Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen: Unternehmen, die Mitarbeiter mit mehreren Tätigkeiten je nach Wohnort oder der vom Mitarbeiter in jedem Land geleisteten Arbeitszeit beschäftigen. Das gilt auch für Künstler;

- Anträge auf Beibehaltung der sozialen Sicherung des Ursprungslandes (Entsendung*), die wegen ungültiger Kriterien abgelehnt wurden, ein.

 

Nicht betroffene Unternehmen :