Sie können unter bestimmten Bedingungen für jeden Arbeitnehmer, der in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitslosenversicherung fällt und dessen Gehalt niedriger ist als das 1,6-fache des gesetzlichen Mindestlohnes (SMIC), von einer Beitragsermäßigung profitieren.

Alle Informationen hier.

 

Falls Ihr Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter in Frankreich beschäftigt, können Sie ebenfalls ein Arbeitgeber-Pauschalabzug in Höhe von 1,50 € für jede von ihren Arbeitnehmer geleistete Überstunde geltend machen.

 

Sie können Ihre Ermäßigung für 2024 hier berechnen.

 

Falls Sie das TFE-Angebot in Anspruch nehmen, erfolgen die Ermäßigungen automatisch.