Sie sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich und beschäftigen in Frankreich feste Mitarbeiter (dafür ist das französische Sozialversicherungssystem zuständig: Ihr Fall unterliegt dem Artikel L 243-1-2 des französischen Sozialversicherungsgesetzes).

 
 

Mit dem Formblatt EE0 melden Sie Ihr Unternehmen beim Foreign Companies Service an. Daraufhin erhalten Sie vom staatlichen Amt für Wirtschaftsstatistik INSEE eine Firmennummer (SIRET-Nr.) und es wird beim Foreign Companies Service ein Beitragskonto für Sie eröffnet.

 

Vor der Einstellung eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber seine Einstellungsabsicht mittels einer vorherigen Einstellungsanmeldung (DPAE – Déclaration préalable à l’embauche) erklären. Diese DPAE ist ein obligatorisches Meldeverfahren für jeden einzelnen Mitarbeiter, den Sie einstellen möchten, und hat innerhalb von 8 Tagen vor der Einstellung zu erfolgen.

Damit verfügen Sie gegenüber Kontrolldiensten über einen Nachweis des tatsächlichen Einstellungsdatums.

 
Da diese Beiträge an die gesetzliche zusätzliche Altersversorgung zu leisten sind, müssen Sie der Zusatzversorgungskasse Malakoff Humanis beitreten.

Falls Sie Flugpersonal beschäftigen, sollen Sie sich bei der CRPN. (Flugpersonalspensionskasse)

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern (außer denen, die bereits über eine verfügen) zusätzlich zu den Basisgarantien der Sozialversicherung (Sécurité sociale) eine kollektive Krankenzusatzversicherung anzubieten.

Diese Regelung betrifft nicht Privatpersonen, die einen Mitarbeiter am Wohnsitz beschäftigen.

Einige Mitarbeiter mit kurzen Vertragslaufzeiten können von der kollektiven Zusatzversicherung entbunden werden und vom Arbeitgeber eine entsprechende Auszahlung (versement santé) erhalten.

Sie können sich auf der Seite service-public.fr über Ihre Rechte informieren.
 

Die Vorsorge ist ein Sozialschutz, der den Pflichtschutz vervollständigt. Sie gewährleistet einen Schutz für die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Abhängigkeit.

Sie müssen einer Vorsorgekasse beitreten:

- Wenn Sie eine Führungskraft einstellen;

- Wenn der Lohntarifvertrag Ihres Tätigkeitszweiges es vorsieht.

 

Wenn Sie sich über den Sie betreffenden Lohntarifvertrag erkundigen möchten, können Sie  DREETS unter 3939 oder aus dem Ausland unter +33(0)173603939 kontaktieren oder folgende Seite besuchen.

 

Bauunternehmen müssen sich für Beitragszahlungen für Urlaubsgeld, Schlechtwetterentschädigung und die Verhütung von Arbeitsunfällen bei der CIBTP anmelden.

 

Falls Sie Flugpersonal beschäftigen, sollen Sie sich bei der CRPN (Flugpersonalspensionskasse) versichern. Deshalb, müssen Sie der DSN beitretten.