Sie sind Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens und unterliegen der französischen Sozialversicherung? Dann müssen Sie bei der örtlichen Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie, CPAM) gemeldet sein.
Sie sind ein ausländischer Arbeitnehmer und kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis.
Alle Informationen zur Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer in Frankreich | Service-public.fr.
Sie können sich an die Krankenkasse CPAM Ihres Wohnsitzes wenden, um Informationen zu Ihrem Beitritt zu erhalten und Ihre Krankenversicherungskarte (carte vitale) zu erhalten.
Bei einer Krankschreibung müssen Sie die Durchschläge (volets) 1 und 2 Ihres Attests an Ihre Krankenkasse (CPAM) und den 3. Durchschlag an Ihren Arbeitgeber schicken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ameli (Website der Krankenkasse).