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Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter sfe@urssaf.fr Der Arbeitsunfallsatz für 2023 ist 1,04%. Für VRPs ist der AT 511TG-Satz auf 1,10 % festgelegt. Seit dem 1. Mai 2023, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen brutto Stundemindestlohn 11,52 euros, brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) 1 747,20 euros. Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.
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