Der Arbeitsunfallsatz für 2023 ist 1,04%.
Seit dem 1. Mai 2023, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen :
- brutto Stundemindestlohn : 11,52 euros,
- brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) : 1 747,20 euros.
Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten
Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.