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Der Arbeitsunfallsatz für 2023 ist 1,04%.

Für VRPs ist der AT 511TG-Satz auf 1,10 % festgelegt.


Seit dem 1. Mai 2023, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen :

  • brutto Stundemindestlohn : 11,52 euros,
  • brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) : 1 747,20 euros.

Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.